Juni
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Krisenresistent und sicher – tragende Pfeiler im BCM!
Trotz ständiger Veränderungen, latenter Gefahren und Bedrohungen ist es für Organisationen entscheidend, unterbrechungsfrei zu funktionieren und sich gegen unvorhergesehene Ereignisse optimal zu behaupten. Unternehmenssicherheit bedeutet einerseits Schäden zu vermeiden, andererseits zu bewältigen. Das Risikomanagement fokussiert sich dabei auf Identifizieren und Vorbeugen von Schäden. Das Business Continuity Management (BCM) indes ist das Rückgrat, damit eine Störung oder Unterbrechung wichtiger Geschäftsprozesse nicht im Fiasko endet.
Ist Ihr Unternehmen auf unerwartete Ereignisse vorbereitet? Wie sicher und krisenresistent ist Ihre Organisation? Testen Sie realitätsnahe Szenarien regelmässig als Vorbereitung für den Ernstfall? Ist die Kommunikation im Ereignisfall medientauglich? Ein umfassendes BCM beruht auf folgenden Säulen: Business-Impact-Analyse, Strategie, Massnahmen, Umsetzung mit Übungen und Tests, Organisation. Die aktuelle Veranstaltung greift die verschiedenen Facetten mit viel Wissen und Erfahrung aus der Praxis auf. Beleuchtet wird, wie ein BCM geformt, wann dieses zwingend ist und wie ein zeitgemässes Krisenmanagement aussieht. Weiter im Fokus stehen Awareness, kulturbildende Aktivitäten sowie das Testing des Krisenstabes, der Notfallpläne und der entscheidenden Massnahmen bei Evakuierungen.
Und wenn das Worst-Case-Szenario trotzdem eintritt? Wie etwa ein Brandereignis oder ein Cyber-Vorfall? Aus erster Hand berichten zwei Direktbetroffene, was bei ihnen passiert ist. Viele Erkenntnisse können aus den Ereignissen gewonnen werden. Holen auch Sie sich das Wissen ab und rüsten Sie sich für die Zukunft. Die richtige Kommunikation während eines Ereignisses sowie das Schaffen von Resilienz im Kontext des «Rundschreibens der FINMA» werden ebenfalls an der Tagung thematisiert.
Die Referierenden und die Tagungsleitung.
Die Tagungsleitung und Referierenden
#Anmeldung zum Event direkt beim Organisator über die Webseite von save.ch
Zeit
(Dienstag) 09:20 - 16:30
Veranstalter
SAVE AGmarkus.good@save.ch Tittwiesenstrasse 61, 7000 Chur
11Juni09:2016:30GVZ-Tagung Brandschutz 2024GVZ-Tagung Brandschutz 202409:20 - 16:30
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Anmeldung zum Event direkt beim Organisator über die Webseite von save.ch Flexibilität und Brandschutz – ja, das geht «Agil» und «flexibel» sind nicht selten gehörte Adjektive, die auch bei
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Flexibilität und Brandschutz – ja, das geht
«Agil» und «flexibel» sind nicht selten gehörte Adjektive, die auch bei Bauprojekten und beim Brandschutz an Wichtigkeit gewinnen. Im Spannungsfeld stehen sich anpassungsfähige Gebäude, innovative Nutzungskonzepte und die Gewährleistung von Sicherheit und Brandschutz gegenüber. Es gilt, Brücken zu schlagen. Die ausgewählten Referate der GVZ-Tagung BRANDSCHUTZ 2024 zeigen auf, wie dies gelingt.
Gestartet wird mit Einblicken zu aktuellen Trends im Neubau, neuartigen Raumideen und flexiblen Nutzungskonzepten. Es stellt sich die Frage, welche Eckpfeiler gesetzt werden können, falls der Ausbau noch unbekannt ist. Durch die frühzeitige Berücksichtigung des Brandschutzes und die Planung von anpassungsfähigen Brandschutzkonzepten können aufwändige Umplanungen und Konflikte im Bauprozess vermieden werden.
Ein besonderes Augenmerk der Folgereferate liegt auf den Herausforderungen, die sich aus der bestehenden Bausubstanz, dem Umbau unter Betrieb und während der Betriebsphase ergeben. Ein ständig wandelndes Umfeld, Anpassungen bei Tragwerken und Gebäudeaufstockungen sind beispielsweise angesprochen. Welche Rolle spielen dabei flexible Brandschutzkonzepte? Welche Flexibilität ist in Bauprojekten von Seiten der Bauherrschaft, Brandschutzplanung und Behörden gleichermassen zu erwarten? Wie hilft eine agile Begleitung den Qualitätssicherungs-Verantwortlichen Brandschutz beim Bauvorhaben?
Eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten – von den Planenden über die Behörden bis hin zu den Ausführenden – bildet die Basis für den Erfolg eines Projektes. Gemeinsam sind Wege zu finden, wie Flexibilität und Brandschutz nicht nur koexistieren, sondern sich gegenseitig verstärken können, um die Sicherheit und Anpassungsfähigkeit unserer Gebäude auch in der Zukunft zu gewährleisten.
Profitieren Sie von den Erkenntnissen unserer Referierenden. Seien Sie mit dabei am 11. Juni 2024. Wir freuen uns auf Sie!
Die Tagungsleitung und Referierenden.
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(Dienstag) 09:20 - 16:30
Veranstalter
SAVE AGmarkus.good@save.ch Tittwiesenstrasse 61, 7000 Chur
Oktober
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#Anmeldung zum Event direkt beim Organisator über die Webseite von save.ch Das Herstellen, Inverkehrbringen oder Betreiben von Maschinen oder Gesamtanlagen (verkettete Maschinen) ist mit vielen gesetzlichen Vorgaben
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Das Herstellen, Inverkehrbringen oder Betreiben von Maschinen oder Gesamtanlagen (verkettete Maschinen) ist mit vielen gesetzlichen Vorgaben verbunden und fordert Fachwissen. Die relevanten Aspekte rund um die Maschinenrichtlinie werden deshalb am Seminar in praxisgerechter und anschaulicher Form vermittelt und anhand von Beispielen erklärt.
Welches sind die gesetzlichen Grundlagen und Pflichten für Hersteller und/oder Inverkehrbringer von Maschinen? Wo liegen wesentliche Unterschiede zwischen Hersteller und Betreiber von Maschinen? Die Seminarteilnehmenden erfahren, welche Unterlagen im Konformitätsbewertungsverfahren nach den Anforderungen der aktuell gültigen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zu erstellen sind, um eine Maschine oder unvollständige Maschine gesetzeskonform in Verkehr zu bringen.
Im Weiteren werden einige harmonisierte Normen vorgestellt, unter anderem die EN ISO 12100:2010, welche die grundsätzliche Methodologie für die Risikobeurteilung festlegt, um sichere Maschinen überhaupt zu konstruieren. Neben der EG-Konformitätserklärung ist dem Kunden auch eine Betriebsanleitung der Maschine mitzuliefern. Welche gesetzlichen Mindestanforderungen gelten bei der Erstellung von Betriebsanleitungen und welche empfohlenen Normen können beigezogen werden?
Werden Maschinen oder Gesamtanlagen so verändert, dass die Änderung für die Funktion der Maschine oder der Gesamtanlage von Bedeutung ist, spricht man von einer «wesentlichen Änderung». Unter Umständen kann der Betreiber zum Hersteller werden. Wir zeigen den Teilnehmenden auf, was beim Umbau von Maschinen und Gesamtanlagen zu beachten ist und was nicht unter eine «wesentlichen Änderung» fällt. Anhand von Beispielen zeigen wir auf, wie solche Änderungen gesetzeskonform durchgeführt und dokumentiert werden können – insbesondere auch bei älteren Maschinen.
Die europäische Maschinenverordnung «Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen» wurde im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht und ist, nach einer Berichtigung der Termine, seit dem 19. Juli 2023 in Kraft und muss am 20. Januar 2027 (Stichtag) verbindlich angewendet werden. Bis zum 19. Januar 2027 sind Maschinen, unvollständige Maschinen und Sicherheitsbauteile zwingend nach der aktuellen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in Verkehr zu bringen. Es gibt keine Übergangsfrist, in der wahlweise die aktuell gültige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG oder die neue Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen angewendet werden kann. Wir zeigen die wichtigsten Änderungen auf.
Interessiert? Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Kursleiter Renato Walker
Von SAQ und SGAS anerkanntes Fortbildungsseminar!
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Zeit
(Dienstag) 08:50 - 16:10
Veranstalter
SAVE AGmarkus.good@save.ch Tittwiesenstrasse 61, 7000 Chur
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