Hersteller oder Inverkehrbringer von Maschinen sind in der Schweiz sowie den EU-Ländern gesetzlich verpflichtet, die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zu erfüllen.

 

Wir machen Sie als Hersteller von Maschinen fit.

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Mit dem Bundesgesetz über die Produktesicherheit und der Verordnung über die Sicherheit von Maschinen ist die europäische Richtlinie 2006/42/EG über Maschinen im Schweizer Recht verankert. Als Hersteller von Maschinen sind Sie verpflichtet, die Anforderungen der Maschinenrichtlinie zu erfüllen. Die Inhalte der Richtlinie sind nicht lösungs- sondern zielorientiert. Gerne zeigen wir Ihnen als SSI-Ingenieure, wie Sie die Ziele erreichen und umsetzen können.

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Konformitätsbewertungsverfahren

Zum Nachweis der Übereinstimmung der Maschine mit den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie muss der Hersteller ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen. Das heisst, über die Konstruktion, den Bau und die Funktionsweise ist eine technische Dokumentation zu erstellen. Die Übereinstimmung der Maschine mit den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie muss nachgewiesen werden. Gerne helfen wir Ihnen, ein Konformitätsbewertungsverfahren für Ihre Maschine effizient und zielorientiert durchzuführen.

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EG-Konformitätserklärung / Einbauerklärung

Der Hersteller und/oder Inverkehrbringer von Maschinen hat eine EG-Konformitätserklärung in der Amtssprache des Verwenders auszuhändigen. Für eine unvollständige Maschine muss der Hersteller und/oder Inverkehrbringen eine Einbauerklärung aushändigen. Mit diesen Dokumenten wird bestätigt, die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG umgesetzt zu haben. Unsere SSI-Ingenieure zeigen Ihnen den richtigen Aufbau und die notwendigen Inhalte für konforme Erklärungen.

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Betriebsanleitung

Jeder Maschine ist eine Betriebsanleitung in der Amtssprache des Verwenders in Papierform beizulegen. Für eine unvollständige Maschine ist zusätzlich eine Montageanleitung mitzuliefern. Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gibt über die Mindestangaben Auskunft, insbesondere auch über die Angabe von Restrisiken, die trotz aller umgesetzten Massnahmen für den Benutzer noch verbleiben.

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Risikobeurteilung nach EN ISO 12100

Die Risikobeurteilung zur Risikominderung ist ein iteratives Verfahren zur sicheren Gestaltung von Maschinen gemäss EN ISO 12100. Dabei sind alle Betriebsarten (Phasen der Lebensdauer der Maschine) zu berücksichtigen. Nach der Festlegung der Grenzen der Maschine sind die Gefährdungen zu identifizieren, die Risiken einzuschätzen und zu bewerten. Die Schutzmassnahmen müssen das definierte Schutzziel erreichen, dem Stand der Technik entsprechen und den ermittelten Risiken angemessen sein. Wie kann die EN ISO 12100 praxisgerecht umgesetzt werden? Fragen Sie unsere SSI-Consultants.

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Herstellerberatung

Unsere SSI-Ingenieure unterstützen Sie als Hersteller und/oder Inverkehrbringer von Maschinen gemäss den gesetzlichen Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Dabei wird Ihnen unser langjähriges Know-how und einfache, effektive Hilfsmittel für das geforderte Verfahren der Konformitätsbewertung zur Verfügung gestellt. Wir bringen Sie ans Ziel, Maschinen selbstständig und gesetzteskonform in Verkehr zu bringen.

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Zertifizierungsstelle, Notified Body

SSI-Schweiz bietet auch eine in der Schweiz akkreditierte und in der Europäischen Union EU gemeldete, europaweit tätige Zertifizierungsstelle (Notified Body 1247) an. Damit können Sie die Konformität von Maschinen und persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) gegen Sturz aus der Höhe bestätigen lassen, dass Ihr Produkt gemäss aktuellsten Risikobeurteilungsmethoden und heutigem Stand der Technik gebaut wurde. Sie erhalten schliesslich eine Baumusterprüfbescheinigung. Gerne unterstützen wir Sie im Baumusterprüfverfahren für Maschinen und PSA.

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