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Durch die Arbeitgeber bzw. die Eigentümer- und Nutzerschaft von Bauten und Anlagen sind eigenverantwortlich die notwendigen Massnahmen zu treffen, um die Sicherheit von Personen (z.B. Arbeitnehmer, Kunden, Besucher, Lieferanten, Handwerker etc.) in ihrem Verantwortungsbereich zu gewährleisten (vgl. z.B. Arbeitsgesetz Art. 6 oder VKF-Brandschutznorm, Art. 19, Absatz 2). Hierzu gehört auch, dass Personen in einem Ereignisfall adäquat evakuiert werden können.

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