MITGLIEDSCHAFT

Die SSI vereinigt ausschliesslich rechtlich und finanziell unabhängige schweizerische Dienstleistungsunternehmen, die treuhänderisch, qualifizierte Dienstleistungen – Beratungen, Planungen und weitere Dienstleistungen – im Arbeitssicherheits-, im Security-, im Sicherheits-, im Brandschutz oder im Risiko-Managementbereich erbringen und über entsprechende Mitarbeiter verfügen. In der Regel sind dies mindestens zehn bis 15 Mitarbeitende in diesem Tätigkeitsbereich. Mitgliedschaften für Einzelpersonen oder für Unternehmen mit Aktivitäten in anderen Branchen und Bereichen werden nicht angeboten.

Die Mitglieder unterstellen sich den Statuten und dem Ehrenkodex der SSI-Vereinigung. Gesuche um Mitgliedschaft müssen schriftlich an den Vorsitzenden des Vorstandes oder an die Geschäftsstelle gerichtet werden. Der finale Entscheid für eine Aufnahme eines neuen Firmenmitglieds wird an der Generalversammlung gefällt und muss mit einer Zweidrittel-Mehrheit abgesegnet werden.

MITGLIEDSCHAFT BEANTRAGEN

Interessiert an einer Mitgliedschaft? Die bestehenden Mitglieder freuen sich über Zuwachs. Bitte schreiben Sie uns eine kurze E-Mail an info@ssi-schweiz.ch im Sinne eines Mitgliedschaftsantrages. Vielen Dank. Wir freuen uns über Ihr Interesse.

MITGLIEDER-BEITRÄGE

Die SSI-Vereinigung bietet nur Firmenmitgliedschaften an.

Mitgliederbeitrag pro Jahr

CHF2000.00
  • Der Mitgliederbeitrag beläuft sich auf CHF 2’000.00 pro Jahr
  • Die Rechnungsstellung erfolgt im ersten Kalenderhalbjahr

Einmalige Eintrittsgebühren

CHF4000.00
  • Die Beitrittsgebühr beläuft sich einmalig auf CHF 4’000.00
  • Der Jahresbeitrag beträgt anschliessend CHF 2’000.00 pro Jahr
  • Im Beitrittsjahr entfällt der jährliche Jahresbeitrag von CHF 2’000.00

STIMMRECHTE AN DER GENERALVERSAMMLUNG

Die Mitglieder nehmen an Versammlungen und Treffen der SSI-Vereinigung teil und beteiligen sich aktiv an den Tätigkeiten des Vereins. Jedes Mitglied hat an der SSI-Hauptversammlung eine Stimme und verfügt über Antrags- und Mitspracherecht. Verstösst ein Mitglied in schwerwiegender Weise gegen die Statuten oder den Ehrenkodex oder schadet ein Mitglied den Interessen der SSI-Vereinigung in schwerwiegender Weise, dann kann ein Mitglied ausgeschlossen werden.