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Seminar vom 11. September 2018

 

Drei ausgebuchte Veranstaltungen sind bereits vorausgegangen – jetzt Wiederholung am 11. September 2018

Hersteller oder Inverkehrbringer von Maschinen sind in der Schweiz sowie den EU-Ländern gesetzlich verpflichtet, die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zu erfüllen. Als Hersteller beziehungsweise Inverkehrbringer wird mit der EG-Konformitätserklärung bestätigt, dass die Maschine oder Anlage nach dem Stand der Technik konstruiert und gebaut ist und die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllt sind. Auch als Betreiber von Maschinen sind gesetzliche Pflichten zu erfüllen. Wir zeigen Ihnen die wesentlichen Unterschiede zwischen Hersteller und Betreiber von Maschinen.

Am Seminar lernen Sie die gesetzlichen Grundlagen und Pflichten als Hersteller und/oder Inverkehrbringer von Maschinen und unvollständigen Maschinen kennen. Ihnen wird vermittelt, welche Unterlagen Sie im Konformitätsbewertungsverfahren nach den Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zu erstellen haben, um eine Maschine oder unvollständige Maschine gesetzeskonform in Verkehr zu bringen. Im Weiteren werden einige harmonisierte Normen vorgestellt, unter anderem die EN ISO 12100:2010, welche die grundsätzliche Methodologie für die Risikobeurteilung festlegt, um sichere Maschinen zu konstruieren.

Neben der EG-Konformitätserklärung ist dem Kunden auch eine Betriebsanleitung der Maschine mitzuliefern. Sie erfahren von uns, welche gesetzlichen Mindestanforderungen bei der Erstellung von Betriebsanleitungen gelten und welche empfohlenen Normen beigezogen werden können.

Beim Gastreferat erfahren Sie anhand von Praxisbeispielen, wie der Betreiber mit verschiedenen Situation umzugehen hat, wenn mehrere Maschinen oder unvollständige Maschinen von unterschiedlichen Herstellern zu einer Gesamtanlage zusammengebaut oder Maschinen wesentlich verändert werden. Vielfach ist in der Praxis unklar, wer die Verantwortung als Hersteller einer Gesamtanlage oder wesentlich veränderten Maschine trägt. Wir zeigen Ihnen Methoden und Verfahren, um solche Projekte gesetzeskonform umzusetzen.

Im abschliessenden Teil des Seminars gehen wir auf konkrete Praxisbeispiele ein und fassen die wesentlichen Punkte des Tages zusammen.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme
Kursleiter Renato Walker

 

Informationen und Anmeldung zur Veranstaltung hier.